Sachwidrige Verwendung / Gefahrenhinweis

Eine sachwidrige Verwendung des Trickler V2/V1 liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Verwendung von Nitrocellulosepulver, dessen Korngeometrie nicht den in dieser Betriebsanleitung festgelegten Anforderungen entspricht.

  • Verwendung von Schwarzpulver oder Schwarzpulverersatzstoffen (Explosionsgefahr).

  • Betrieb des Gerätes:

    • bei Umgebungstemperaturen unter 10 °C oder über 40 °C,

    • in feuchter oder nasser Umgebung,

    • in der Nähe von Zündquellen, Hitzequellen, offenem Feuer oder offenem Licht,

    • mit dauerhaft im Pulverbehälter gelagertem Pulver,

    • mit aufgesetzter Abdeckung des Pulverbehälters,

    • bei Verwendung der Digitalwaage entgegen den Vorgaben des Waagenherstellers,

    • bei Verwendung der Digitalwaage in einem anderen Wiegemodus als „GRAIN“.

  • Öffnen des Trickler V2/V1 oder Entfernen der Antriebsabdeckung.

  • Durchführung von Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen.

Für Schäden, die aus sachwidriger Verwendung entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.

 

Sicherheitsvorschriften

Während des Umgangs mit Nitrocellulosepulver und beim Betrieb des Trickler V2/V1 sind folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten:

  • Rauchen ist verboten.

  • Eine geeignete Schutzbrille ist zu tragen.

  • Das Trinken von Getränken am Arbeitsplatz ist verboten.

  • Das Essen am Arbeitsplatz ist verboten.

  • Der Konsum von Alkohol vor oder während der Tätigkeit ist verboten.

  • Ein geeigneter Feuerlöscher ist in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.

Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Sicherheits- und Gefahrenhinweise der Pulverhersteller sind jederzeit zu beachten.

Diese Formulierung passt gut zu den bereits überarbeiteten Abschnitten Ihrer Betriebsanleitung.