Bestimmungsgemäße Verwendung
Der von Ihnen erworbene Trickler V2 ist ein Hilfsmittel zur Dosierung von Nitrocellulosepulver. Das Pulver wird durch die Rotationsbewegung der Dosierrohre in einen Dosierbecher gefördert, der sich auf einer Digitalwaage befindet.
Maßgeblich für die Beurteilung des Dosiervorgangs ist die Gewichtsanzeige der Digitalwaage. Anhand dieser Anzeige wird festgestellt, ob die vorgegebene Zielmenge erreicht, unterschritten oder überschritten wurde.
Wichtige Hinweise
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Die exakte Dosiermenge muss von der Anzeige der Digitalwaage abgelesen werden.
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Vor jeder Verwendung des Trickler V2 ist die Digitalwaage gemäß den Herstellerangaben zu überprüfen.
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Der Trickler V2 gibt lediglich einen akustischen Hinweis, ob der Dosiervorgang abgeschlossen ist.
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Die Richtigkeit der abgewogenen Menge hängt ausschließlich von der Digitalwaage ab.
Zulässige Pulverarten
Es dürfen nur folgende Nitrocellulosepulver verwendet werden:
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Handelsübliche Nitrocellulosepulver zum Laden von Patronenmunition.
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Kugelpulver mit einem Durchmesser von mehr als 0,4 mm (V1) bzw. mehr als 0,2 mm (V2).
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Stäbchenförmige Pulver mit einem Durchmesser von mehr als 0,4 mm und einer Länge von mehr als 0,4 mm.
Nicht zulässig
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Die Verwendung von Plättchenpulver ist nicht zulässig.
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Die Dosierung von Schwarzpulver oder Schwarzpulverersatzstoffen ist nicht zulässig.
Falls der Text für eine Bedienungsanleitung oder CE-Dokumentation gedacht ist, kann ich ihn auch in einen formelleren, technisch-normgerechten Stil umformulieren.
Der Umgang mit Nitrocellulosepulver setzt in Deutschland eine behördliche Genehmigung voraus. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Lagerung, Transport und Umgang mit Treibladungspulver sind einzuhalten.
Vor dem Befüllen des Pulverbehälters des Trickler V2 sollte eine eventuell vorhandene elektrostatische Aufladung des Bedieners durch Berühren eines geerdeten leitfähigen Gegenstandes, z. B. eines Heizkörpers, abgeleitet werden.
Beachten Sie die Betriebsanleitung des Herstellers der verwendeten Digitalwaage. Insbesondere sind die vorgeschriebenen Anwärmzeiten, Kalibrierungs- und Prüfverfahren einzuhalten, um eine korrekte Gewichtsermittlung sicherzustellen.